Dieser Anhang ist Bestandteil des Betriebsreglementes / Arbeitsvertrages und enthält die gesetzlichen Informationspflichten des Arbeitgebers über seinen Umgang mit sämtlichen Personendaten der Arbeitnehmenden sowie allen aus Rekrutierungsprossen stammenden Personendaten.
Es werden ausser für die unter Ziff. 2) aufgeführten Zwecke keine Daten Dritten weitergegeben, es sei denn, der Arbeitnehmer stimmt dem ausdrücklich zu oder der Arbeitgeber hat einen anderen Rechtfertigungsgrund. Die Weitergabe erfolgt an externe Dienstleistungserbringer sowie an verbundene Unternehmen.
Personendaten der Arbeitnehmer bearbeitet der Arbeitgeber sorgfältig und bewahrt diese sicher in der Schweiz auf. Personendaten werden mit technischen und organisatorischen Massnahmen vor Datenverlust, -Diebstahl und Veränderung geschützt und nur in Ländern mit gleichwertigem Datenschutzniveau bearbeitet. Der Zugang zu den Daten erfolgt nur auf einer Need-to-know-Basis.
Wo eine Einwilligung zur Bearbeitung von speziellen Personendatenkategorien notwendig ist, insbesondere, weil kein anderer Rechtfertigungsgrund vorliegt, kann diese jederzeit vom Arbeitnehmer widerrufen werden, ohne die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung erfolgten Datenbearbeitung zu berühren.
Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Auskunft über die Bearbeitung seiner Daten, auf deren Berichtigung und Löschung sowie auf Einschränkung der Datenbearbeitung.
Der Arbeitgeber bewahrt Mitarbeiterdaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses längstens für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht - 10 Jahre - auf. Bewerbungsunterlagen von Bewerbern ohne Anstellungsverhältnis werden nach 6 Monaten gelöscht und/oder vernichtet. Nicht mehr notwendige Daten, für die keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, werden nach dahinfallen des Zweckes und Rechtfertigungsgrundes vernichtet. Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Fahrzeugen kann der Arbeitgeber anonymisieren und unbeschränkt aufbewahren.
Galliker Transporte AG und deren verbundene Unternehmen streben eine höchst mögliche Transparenz betreffend Datenschutz an. Sollten Sie Fragen zur Datenerhebung und -bearbeitung haben, können Sie sich jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden.
Kontaktinformationen betrieblicher Datenschutzbeauftragter:
Anfragen und Auskunftsbegehren an: dsb@galliker.com
Datenschutzverantwortlicher
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Allfällige Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, EDÖB, Feldeggweg 1, CH - 3003 Bern.